Agbs
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen und Lieferungen der Designinfect, Niki Papageorgiou, Engelbosteler Damm 7, 30167 Hannover (nachfolgend Designinfect) werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, diese werden von der Designinfect ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Die Durchführung der Leistungen durch Designinfect bedeutet keine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Kunden. (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen und Folgeaufträge auch ohne nochmalige schriftliche Vereinbarung.
§ 2 Angebot und Annahme
(1) Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote von Designinfect sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. (2) Nach Aufforderung des Kunden abgegebene Vertragsangebote können innerhalb von zwei Wochen durch den Kunden angenommen werden, es sei denn, im Vertragsangebot ist für die Annahme eine längere Frist eingeräumt. (3) Designinfect behält sich die Verbesserungen oder Änderungen ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet. (4) Auf Anfrage werden dem Kunden Kostenvoranschläge gemacht. Die hierfür anfallenden Kosten werden mit der späteren Auftragserteilung verrechnet. Bei Nichterteilung des Auftrages behält sich Designinfect vor, die Aufwendungen und Vergütung für den Kostenvoranschlag dem Kunden in Rechnung zu stellen. (5) Der Schriftform in Sinne dieser Bedingungen genügt ein Fax oder eMail.
§ 3 Preise und Fälligkeit
(1) Alle genannten Preise und Angebote sind zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Umsatzsteuer. (2) Mit der Fertigstellung des Auftrages wird die Auftragssumme sofort fällig. Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Designinfect zu vertreten sind, vor Fertigstellung vom Vertrag zurück, so behält die Designinfect den Vergütungsanspruch. Der Vergütungsanspruch berechnet sich in diesem Fall nach den von der Designinfect getätigten Aufwendungen (Arbeitszeit und sonstige Aufwendungen). Die Designinfect behält sich die Geltendmachung nachweisbar entstandenen höheren Aufwands und Schadens vor. (3) Designinfect behält sich vor, die Vergütung für den erteilten Auftrag bereits bei Auftragsannahme und vor der Fertigstellung vollständig oder teilweise in Rechnung zustellen. (4) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, sind die Rechnungen der Designinfect nach Rechnungserhalt sofort fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf das Bankkonto der Designinfect als bewirkt. (5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von drei Werktagen nach Rechnungserhalt nicht beglichen wird. Eine besondere Mahnung bedarf es nicht. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Designinfect behält sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. (6) Gegen die Forderungen von Designinfect kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Designinfect ist ausgeschlossen.
§ 4 Liefertermine
Liefertermine und -fristen sowie Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind und als solche gekennzeichnet sind. (2) Die von der Designinfect ausdrücklich und schriftlich zugesagten Liefertermine und –fristen stehen unter dem Vorbehalt der Mitwirkung des Kunden, insbesondere der rechtzeitigen Lieferung und Zurverfügungstellung aller erforderlichen Daten und Unterlagen. (3) Der Kunde hat jegliche Umstände, die zur Verzögerungen und Verspätungen der Lieferung bzw. Fertigstellung führen können, unverzüglich der Designinfect schriftlich anzuzeigen. (4) Bei Verzögerungen der Lieferung bzw. Fertigstellung des Auftrages infolge von: a) Veränderungen und Ausweitung des Auftragsumfanges (Zusatzleistungen sowie Sonderwünsche) durch den Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungs- und Installationsumgebung des Kunden (insbesondere Hardware-oder Softwaredefizite, die in der Sphäre des Kunden liegen), c) Konflikte mit Produkten und Leistungen Dritter, werden die vereinbarten Termine entsprechend verlängert und angepasst.
§ 5 Änderungen
Änderungen, Ergänzungen und Auftragserweiterungen (1) Nachträglich Änderungs- Ergänzungswünsche sowie Modifikationen des ursprünglichen Auftrages werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. (2) Sofern nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, werden Nebenleistungen, insbesondere Versand, Installation, Schulungen, Pflege und Support, notwendige Inanspruchnahme von Leistungen Dritter sowie andere Mehraufwendungen, gesondert vergütet.
§ 6 Fertigstellung und Abnahme
(1) Nach der Fertigstellung des Auftrages wird der Kunde durch die Designinfect über die Fertigstellung informiert und die vertragsgegenständliche (Teil-) Leistung dem Kunden zur Abnahme angeboten (Fertigstellungserklärung). Die Restvergütung wird spätestens mit der Fertigstellungserklärung fällig und ist bei der Abnahme zu begleichen. (2) Nach Zugang der Mitteilung ist der Kunde verpflichtet, die Leistung bzw. Teilleistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, abzunehmen. Wegen unwesentlichen Abweichungen kann die Abnahme nicht verweigert werden. (3) Die von der Designinfect erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen gelten als vertragsgemäß abgenommen, wenn nach der Mitteilung der Designinfect der Kunde die vertragsgegenständliche Leistung nicht innerhalb von drei Werktagen abnimmt, die Leistung oder Teile davon in Gebrauch nimmt, benutzt oder benutzen lässt, in Verkehr bringt oder bringen lässt, Dritten zugänglich macht oder in sonstiger Weise verwendet. (4) Die von der Designinfect erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen gelten als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Kunde nach der Mitteilung durch die Designinfect über die Fertigstellung sich hierzu innerhalb von drei Werktagen nicht äußert. (5) Die vorgenannten Abnahmefiktionen gelten nicht, wenn die von der Designinfect erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen mit nicht nur unwesentlichen Mängeln behaftet ist und der Kunde diese Mängel der Designinfect unverzüglich schriftlich anzeigt. (6) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Designinfect erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen bei der Abnahme auf Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich schriftlich bei der Designinfect zu rügen und anzuzeigen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Die notwendigen Daten, Texte, Grafiken, Objekte und sonstige Elemente, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, sind durch den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form der Designinfect zur Verfügung zu stellen. (2) Der Kunde verpflichtet sich, die zu überlassenen und die überlassenen Daten auf Viren und sonstige Schädlinge (Trojaner, Würmer, Malware usw.) zu überprüfen. (3) Dem Kunden obliegt die rechtzeitige und regelmäßige Datensicherung. (4) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass der Designinfect überlassenen oder sonst zur Verfügung gestellten Daten und Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und Verbote, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs-, und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese Daten nicht fremde Marken- oder Kennzeichenrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen. (5) Wegen Verletzung dieser Pflichten stellt der Kunde die Designinfect von Ansprüchen Dritter frei. (6) Der Kunde verpflichtet sich bei Serverumzug und/oder Neuinstallation die Designinfect hiervon in Kenntnis zu setzen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum wird bei allen (Teil-)Leistungen sowie Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
§ 9 Urheberrechte und Referenznachweise
(1) Die von der Designinfect erbrachten Leistungen und erstellten Objekten insbesondere Internetseiten, Skripte, Programme, Quellcodes, Grafiken, Texte, Daten und vergleichbare Werke) sind urheberrechtlich geschützt. Die Mitwirkung des Kunden an der Gestaltung, Fertigung, Lieferung von Ideen und Entwürfen begründet kein Miturheberrecht. (2) Der Kunde erhält einfaches Nutzungsrecht. Die Nutzung ist nur in gelieferter Form ohne Änderung und Bearbeitung zulässig. Jegliche Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten (Domains), ist ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Designinfect nicht gestattet. (3) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Nutzungsrechte ist ohne Zustimmung der Designinfect nicht gestattet. (4) Die Internetseiten, Scripte, Programme, Quellcodes, Grafiken, Texte, Daten sowie vergleichbare elektronische Daten dürfen nur für eine Domain genutzt werden. Die Installation auf weiteren Servern und Domains ist ohne Zustimmung der Designinfect nicht gestattet. (5) Der Kunde ist verpflichtet, alle sichtbaren Schutzvermerke (Copyright, Urheberschaft) und andere Rechtsvorbehalte sowie unsichtbaren Hinweise auf die Urheberschaft, insbesondere in Programcodes, unverändert zu übernehmen. (6) Designinfect behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. (7) Jede über diese Vereinbarung hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine Lizenzgebühr in Höhe des erteilten Auftrages zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der Designinfect bleiben vorbehalten. (8) Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe der originalen Layout-Masterdateien seitens des Kunden.
§ 10 Geheimhaltungspflicht der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen sowie Daten über den Vertragsgegenstand geheimzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter beider Vertragsparteien. Ein durch die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter entstehender Schaden ist vom Kunden zu ersetzen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Die erbrachten Leistungen sind vom Kunden nach Benachrichtigung über die Fertigstellung sorgfältig zu überprüfen; etwaige Fehler sind unverzüglich der Designinfect schriftlich anzuzeigen. (2) Designinfect behält sich das Recht vor, nach Ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung nach drei Nachbesserungsversuchen fehlt, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. (3) Weitergehende und andere Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit nicht gemäß § 12 dieser Bedingungen (Sonstige Haftung) zwingend gehaftet wird. (4) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die von der Designinfect gelieferte Leistung in irgendeiner Form verändert, umgestaltet, ergänzt, eigenhändige Reparaturversuche durchführt oder durch Bedienungsfehler selbst verursacht.
§ 12 Sonstige Haftung
(1) Designinfect haftet in voller Höhe für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. (2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, Mitarbeiters, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe der Designinfect ist die Haftung von Designinfect bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (3) Abweichend von § 12 (2) haftet Designinfect unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Designinfect beruhen. (4) Sämtliche Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen ohne Beschränkungen. (5) Die Haftung bei Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des Kunden wiederherzustellen. (6) Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – sofern anwendbar - gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen. (7) Im Übrigen werden andere als die in diesem Vertrag genannten Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten, wegen Folgeschäden oder vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (8) Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt Designinfect unbenommen. Für die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften gemachten Angaben wird keine Haftung übernommen.
§ 13 Sonstige Leistungen
(Suchmaschinenoptimierung, Darstellung) (1) Designifect bieten bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internetseiten in entsprechende Suchmaschinen und Webkatalogen an (Suchmaschinenoptimierung) an. Eine Garantie hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme in die entsprechende Suchmaschinen und Webkataloge können durch die Designinfect nicht übernommen werden. (2) Die Designinfect übernimmt Gewähr dafür, dass der Auftritt im Wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes entspricht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der Internetpräsens durch die Verwendung unterschiedlicher Software (Webbrowser usw.) abweichen kann. Eine Haftung für Abweichungen, die auf Grund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird nicht übernommen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Hauptsitz von Designinfect. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie der deutschen internationalen Privatrechts. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Stadt Hannover 2012
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